OLG Brandenburg - Urteil vom 02.12.2020
7 U 57/18
Normen:
InsO § 133 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 21.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 134/17

Insolvenzanfechtung der Übertragung eines Grundstücks unter Ehegatten

OLG Brandenburg, Urteil vom 02.12.2020 - Aktenzeichen 7 U 57/18

DRsp Nr. 2021/2135

Insolvenzanfechtung der Übertragung eines Grundstücks unter Ehegatten

Das Weggeben eines Grundstücks ohne Gegenleistung ist ein gewichtiges Anzeichen für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des späteren Insolvenzschuldners. Das gilt umso mehr, wenn der spätere Insolvenzschuldner sich zum Zeitpunkt der Übertragung des Grundstücks bereits in finanzieller Bedrängnis befand.

Soweit es die Berufung des Beklagten zu 2 betrifft, wird das Verfahren abgetrennt (§ 145 I ZPO).

Die Berufung der Beklagten zu 1 gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 21. März 2018 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte zu 1 verurteilt wird,

die Löschung der im Grundbuch des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel von B..., Blatt ..., in Abteilung (a...), Nr. 14, eingetragenen Grundschuld im Nennbetrag von 50.000 Euro nebst 18 % Zinsen (belastete Grundstücke: Nrn. 2 bis 10 des Bestandsverzeichnisses) zu bewilligen,

die Grundstücke

Nr. 1: Flur 2, Flurstück, (b...) Größe 1.597 m²,

Nr. 2: Flur 2, Flurstück (c...), Größe 113 m²,

Nr. 3: Flur 2, Flurstück (d...), Größe 189 m²,

Nr. 4: Flur2, Flurstück (e...), Größe 2.123 m²,

Nr. 5: Flur 2, Flurstück (f...), Größe 859 m²,

Nr. 6: Flur 2, Flurstück (g...), Größe 1.033 m²,

Nr. 7: Flur 2, Flurstück (h...), Größe 1.208 m²,