Auf die Berufung des Klägers wird das am 23.7.2014 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichtes Kassel -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 68.394,05 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz aus 50.100,00 € seit dem 19.6.2012 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits im ersten und zweiten Rechtszug hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
I.
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