I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 02. März 2018 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 60.796,29 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01. Juli 2013 zu zahlen.
II. Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen als Gesamtschuldner zu tragen. Die durch die Nebenintervention entstandenen Kosten hat der Nebenintervenient zu tragen.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 10 % abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages zuzüglich 10 % leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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