KG - Urteil vom 17.04.2018
14 U 65/17
Normen:
InsO § 130 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 21.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 108/16

Insolvenzanfechtung von Zahlungen einer Spedition im Rahmen der Mauterhebung für Lkw

KG, Urteil vom 17.04.2018 - Aktenzeichen 14 U 65/17

DRsp Nr. 2020/11305

Insolvenzanfechtung von Zahlungen einer Spedition im Rahmen der Mauterhebung für Lkw

Zahlungen aufgrund der mautpflichtigen Benutzung von Straßen sind Bargeschäfte i.S. von § 142 InsO und unterliegen damit nicht der Insolvenzanfechtung.

Die Berufung des Klägers gegen das am 21.03.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 7 O 108/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten der Streithelferin zu 3). Die Streithelferinnen zu 1) und 2) tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

InsO § 130 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe: