Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart,
Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
3.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 34.481,74 € (Kläger: 12.921,74 €; Beklagter: 21.560,00 €) festgesetzt.
A.
1. 2.
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