OLG Stuttgart - Urteil vom 22.12.2021
3 U 341/20
Normen:
InsO § 143; InsO § 134 Abs. 1; BGB § 175; BGB § 326 Abs. 2;
Fundstellen:
ZInsO 2022, 849
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, vom 08.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 27 O 34/20

Insolvenzechtlicher Anspruch auf Tagesmietzinsen für ContainerUnentgeltlichkeit einer Leistung in einem Zwei-Personen-VerhältnisKaufpreiszahlung für Container nach Rückkäufen

OLG Stuttgart, Urteil vom 22.12.2021 - Aktenzeichen 3 U 341/20

DRsp Nr. 2022/3759

Insolvenzechtlicher Anspruch auf Tagesmietzinsen für Container Unentgeltlichkeit einer Leistung in einem Zwei-Personen-Verhältnis Kaufpreiszahlung für Container nach Rückkäufen

Tenor

1.

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart, 27 O 34/20, vom 08.10.2020 abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

3.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Beschluss

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 34.481,74 € (Kläger: 12.921,74 €; Beklagter: 21.560,00 €) festgesetzt.

Normenkette:

InsO § 143; InsO § 134 Abs. 1; BGB § 175; BGB § 326 Abs. 2;

Gründe

A.

1. 2.