OLG Brandenburg - Urteil vom 05.07.2023
7 U 144/21
Normen:
InsO § 134 Abs. 1; ZPO § 97 Abs. 1; ZPO § 708 Nr. 10; ZPO § 711; ZPO § 709;
Fundstellen:
NZI 2023, 706
ZIP 2023, 2261
ZInsO 2023, 1778
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 29.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 421/15

Insolvenzrechtliche Anfechtung eines vermeintlich teilunentgeltlichen GrundstückskaufsMissverhältnis zwischen Grundstückswert und Kaufpreis bei GrundstückskaufBewertung von Altlastenrisiko beim GrundstückskaufBeiderseitige Fehleinschätzung des Grundstückswerts beim Grundstückskauf

OLG Brandenburg, Urteil vom 05.07.2023 - Aktenzeichen 7 U 144/21

DRsp Nr. 2023/9020

Insolvenzrechtliche Anfechtung eines vermeintlich teilunentgeltlichen Grundstückskaufs Missverhältnis zwischen Grundstückswert und Kaufpreis bei Grundstückskauf Bewertung von Altlastenrisiko beim Grundstückskauf Beiderseitige Fehleinschätzung des Grundstückswerts beim Grundstückskauf

Für die Anfechtung eines Grundstücksverkaufs gemäß § 134 InsO wegen Teilunentgeltlichkeit ist der Nachweis eines erheblichen Missverhältnisses zwischen tatsächlichem Grundstückswert und Kaufpreis erforderlich. Diese Voraussetzung ist grundsätzlich erfüllt, wenn der Kaufpreis nur zwei Drittel des tatsächlichen Grundstückswertes ausmacht. Der Vertrag bleibt dennoch wirksam, soweit die Kaufvertragsparteien bei Festsetzung des Kaufpreises in gutem Glauben gehandelt haben bzw. der Anfechtende den entsprechenden Vortrag der Kaufvertragsparteien nicht widerlegen kann.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 29. Juli 2021 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten seines Rechtsmittels.