OLG Saarbrücken - Urteil vom 13.10.2021
5 U 20/21
Normen:
InsO § 178 Abs. 3; BGB § 812 Abs. 1 S. 1; BGB § 138 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 18.02.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 172/20

Insolvenzrechtliche RückzahlungsansprücheVerstoß eines Vertrags gegen die guten SittenÜber eine reine Gläubigerbenachteiligung hinausgehende UmständeObjektiv nicht erklärbarer Kaufpreis

OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.10.2021 - Aktenzeichen 5 U 20/21

DRsp Nr. 2022/1764

Insolvenzrechtliche Rückzahlungsansprüche Verstoß eines Vertrags gegen die guten Sitten Über eine reine Gläubigerbenachteiligung hinausgehende Umstände Objektiv nicht erklärbarer Kaufpreis

I. Die Berufung des Beklagten gegen das am 18. Februar 2021 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 4 O 172/20 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Beklagten zur Last.

III. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts Saarbrücken sind vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

InsO § 178 Abs. 3; BGB § 812 Abs. 1 S. 1; BGB § 138 Abs. 1;

Gründe:

I.