Auf die Berufung des Klägers wird das am 26. Januar 2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hannover wie folgt geändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 228.310 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11. Februar 2020 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird (auch) für den zweiten Rechtszug auf 228.310 € festgesetzt.
I.
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