Auf die Berufung der Klägerin wird das Zwischenurteil des Landgerichts Braunschweig vom 21.11.2018 (
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten des Berufungsrechtszuges an das Landgericht Braunschweig zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf eine Wertstufe bis 100.000,00 € festgesetzt.
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