Kein Rechtsmittel gegen eine vom Insolvenzgericht gegenüber dem Schuldner angeordnete Aufenthaltsbestimmung
LG Göttingen, Beschluss vom 21.08.2000 - Aktenzeichen 10 T 105/00
DRsp Nr. 2004/1608
Kein Rechtsmittel gegen eine vom Insolvenzgericht gegenüber dem Schuldner angeordnete Aufenthaltsbestimmung
Gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts, den Aufenthalt des Schuldners auf einen bestimmten Ort zu beschränken, sieht die Insolvenzordnung kein Rechtsmittel vor; erst wenn das Gericht die getroffene Anordnung zwangsweise durchsetzen will, ist die sofortige Beschwerde statthaft.