Anmelden
Passwort vergessen?
Benutzername vergessen?
Online-Modul Insolvenzrecht
Online-Modul Insolvenzrecht
Suchen
Das Handbuch
Arbeitshilfen
Rechtsprechung
Gesetze
Rechtsprechung
2000
Sonstige
Sonstige
LG
LG Göttingen
Navigationspfad
Rechtsprechung
2000
Sonstige
Sonstige
LG
LG Göttingen
LG Göttingen - Beschluss vom 21.08.2000
10 T 68/00
Normen:
InsO
§
4
§
6
Abs.
1
§
57
;
Fundstellen:
DRsp IV(438)332a
ZIP 2000, 1945
Keine Anfechtung von Entscheidungen des Insolvenzgerichts über die Einberufung oder Vertagung der Gläubigerversammlung
LG Göttingen,
Beschluss
vom 21.08.2000
- Aktenzeichen 10 T 68/00
DRsp Nr. 2004/1609
Keine Anfechtung von Entscheidungen des Insolvenzgerichts über die Einberufung oder Vertagung der Gläubigerversammlung
Gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts über die Einberufung oder Vertagung einer Gläubigerversammlung ist kein Rechtsmittel gegeben.
Normenkette:
InsO
§
4
§
6
Abs.
1
§
57
;
Fundstellen
DRsp IV(438)332a
ZIP 2000, 1945
© copyright - Deubner Verlag, Köln
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Online-Modul Insolvenzrecht" abrufen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
Jetzt 14 Tage kostenlos testen!
Login für Abonnenten
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Online-Modul Insolvenzrecht" abrufen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
Jetzt 14 Tage kostenlos testen!
Login für Abonnenten
Online-Modul Insolvenzrecht
Online-Modul Insolvenzrecht
Bestellformular
Testzeitraum: 14 Tage
Bezugszeitraum: 12 Monate
19,95 € mtl. zzgl. USt
Online-Modul Insolvenzrecht
Online-Modul Insolvenzrecht
Bestellformular
Testzeitraum: 14 Tage
Bezugszeitraum: 12 Monate
19,95 € mtl. zzgl. USt
Kanzlei
Anrede*
Herr
Frau
Vor.-/Nachname*
Str., Hausnr.*
PLZ, Ort*
E-Mail*
Ich akzeptiere die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an steuer- und rechtsberatende Berufe, freie Berufe, öffentliche Betriebe und Verwaltungen, sowie Unternehmen und ist zur Nutzung in der beruflichen, selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit bestimmt.
Bestellen
Top