BGH - Urteil vom 16.02.2023
IX ZR 22/22
Normen:
InsO § 180 Abs. 2; ZPO § 265 Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
LG Waldshut-Tiengen, vom 29.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 222/15
OLG Karlsruhe, vom 17.01.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 3 U 36/21

Klage auf Rückzahlung eines Geldbetrags aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung eines Geschäftsführers wegen behaupteter falscher Abrechnung von Überstunden; Richten der Befugnis zur Aufnahme eines durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Rechtsstreits nach den insolvenzrechtlichen Bestimmungen

BGH, Urteil vom 16.02.2023 - Aktenzeichen IX ZR 22/22

DRsp Nr. 2023/4533

Klage auf Rückzahlung eines Geldbetrags aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung eines Geschäftsführers wegen behaupteter falscher Abrechnung von Überstunden; Richten der Befugnis zur Aufnahme eines durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Rechtsstreits nach den insolvenzrechtlichen Bestimmungen