LG Krefeld, vom 19.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 167/20
Klage eines Insolvenzverwalters gegen ehemalige Geschäftsführer wegen masseschmälernder ZahlungenPositive Fortbestehensprognose im Rahmen der Überschuldungsprüfung für ein Start-Up-UnternehmenNachvollziehbares operatives Konzept
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.2021 - Aktenzeichen 12 W 7/21
DRsp Nr. 2021/13470
Klage eines Insolvenzverwalters gegen ehemalige Geschäftsführer wegen masseschmälernder ZahlungenPositive Fortbestehensprognose im Rahmen der Überschuldungsprüfung für ein Start-Up-UnternehmenNachvollziehbares operatives Konzept
Bei einem Start-Up Unternehmen sind die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof für eine positive Fortbestehensprognose im Rahmen der Überschuldungsprüfung aufgestellt hat (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 23.01.2018 - II ZR 246/15, NZI 2018, 407, 408 f. Rn. 23), nicht uneingeschränkt anwendbar. Erforderlich ist, dass das Unternehmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in der Lage ist, seine im Prognosezeitraum fälligen Zahlungsverpflichtungen zu decken, wobei die dafür erforderlichen Mittel auch von Dritten (Fremdkapitalgeber oder Eigentümer) zur Verfügung gestellt werden können.
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