Der Beschluss des 14. Zivilsenats des Kammergerichts vom 23. August 2016 wird auf die Revision des Klägers, soweit mit ihr gegenüber der Beklagten zu 1 ein Absonderungsrecht gemäß § 157 VVG (in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung) geltend gemacht wird, im Hinblick auf die Zurückweisung der Berufungsanträge des Klägers zu 2 bis 5 und 7 aufgehoben.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|