Die Parteien streiten über die Berechtigung des Beklagten zum Ausspruch einer ordentlichen, fristgerechten Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Klägers, deren Rechtswirksamkeit und den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses.
Das Amtsgericht Essen hat am 01.05.1999 die Insolvenzverfahren über das Vermögen der nachfolgend bezeichneten Gesellschaften der K.-G. unter den aufgeführten Aktenzeichen
K. A. (K.) 160 IN 20/99
K. V. m. (K.)160 IN 19/99
K. P. GmbH (KPG) 160 IN 18/99
K. W. G. (K.)160 IN 17/99
K. K. G. (K.)160 IN 16/99
eröffnet und den Beklagten jeweils zum Insolvenzverwalter bestellt.
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