LG Göttingen - Beschluss vom 15.03.2001
10 T 16/01
Vorinstanzen:
AG Göttingen, vom 19.02.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 74 IK 9/01

LG Göttingen - Beschluss vom 15.03.2001 (10 T 16/01) - DRsp Nr. 2005/19121

LG Göttingen, Beschluss vom 15.03.2001 - Aktenzeichen 10 T 16/01

DRsp Nr. 2005/19121

Gründe:

Die Schuldnerin hat am 15.1.2001 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt sowie Erteilung der Restschuldbefreiung beantragt. Ferner hat sie durch ihren Verfahrensbevollmächtigten die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt.

Die Schuldnerin hat zwei Gläubiger mit einer Gesamtforderung in Höhe von 293.554,27 DM. In dem Schuldenbereinigungsplan bietet die Schuldnerin den Gläubigern anteilige Befriedigung an. Die Gläubigerin Nr. 1 hat dem Schuldenbereinigungsplan nicht zugestimmt, die Gläubigerin Nr. 2 hat ihre Zustimmung unter Bedingungen erteilt.