Die Schuldnerin hat am 15.11.1999 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt. Zugleich hat sie die Erteilung der Restschuldbefreiung beantragt sowie die Ersetzung der Zustimmung einzelner Gläubiger. Die Schuldnerin hat insgesamt 12 Gläubiger mit einer Gesamtforderung von 96.179,52 DM. Dem Schuldenbereinigungsplan hat u. a. der Gläubiger zu Nr. 1 nicht zugestimmt. Dieser hat zwei Forderungen gegen die Schuldnerin in Höhe von 4.906,61 DM und 3.957,20 DM. Die Forderung in Höhe von 3.957,20 DM ist von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Wegen der zuerst genannten Forderung hat der Gläubiger Nr. 1 die Zustimmung zum Schuldenbereinigungsplan verweigert. Er hat ausgeführt, am 25.07.1996 ein Verrechnungsersuchen bei der E. gestellt und damit die F. zur Verrechnung nach §
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