Auf die Rechtsbeschwerde des Schuldners werden die Beschlüsse der Zivilkammer 19 des Landgerichts Berlin vom 10. April 2018 und des Amtsgerichts Charlottenburg vom 1. Juni 2017 aufgehoben.
Die Sache wird an das Amtsgericht - Insolvenzgericht - zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittelverfahren, zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Auf den Eigenantrag vom 11. März 2016 wurde über das Vermögen des Schuldners am 29. April 2016 das Regelinsolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt.
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