LG Bremen, vom 18.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 965/12
OLG Bremen, vom 27.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 2 U 52/13
Nachweis des Abschlusses eines Lizenzvertrages im kaufmännischen Geschäftsverkehr durch Vorlage einer schriftlichen Dokumentation des Vertragsschlusses; Erfüllung des Lizenzvertrages im Falle eines Lizenzkaufs durch Erbringen der gegenseitigen Hauptleistungen
BGH, Urteil vom 21.10.2015 - Aktenzeichen I ZR 173/14
DRsp Nr. 2016/485
Nachweis des Abschlusses eines Lizenzvertrages im kaufmännischen Geschäftsverkehr durch Vorlage einer schriftlichen Dokumentation des Vertragsschlusses; Erfüllung des Lizenzvertrages im Falle eines Lizenzkaufs durch Erbringen der gegenseitigen Hauptleistungen
InsO § 103 Abs. 1;Gemeinschaftsmarkenverordnung Art. 23 Abs. 1 Satz 2a) Der Nachweis des Abschlusses eines Lizenzvertrages im kaufmännischen Geschäftsverkehr kann in der Regel nur durch Vorlage einer schriftlichen Dokumentation des Vertragsschlusses erbracht werden (Fortführung von BGH, Urteil vom 27. März 2013 - I ZR 93/12, GRUR 2013, 1150 Rn. 51 = WRP 2013, 1473 - Baumann).b) Ein Lizenzvertrag ist im Falle eines Lizenzkaufs regelmäßig beiderseits vollständig erfüllt (§ 103 Abs. 1InsO), wenn die gegenseitigen Hauptleistungen erbracht sind, also der Lizenzgeber die Lizenz erteilt und der Lizenznehmer den Kaufpreis gezahlt hat.
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