BGH - Versäumnisurteil vom 12.03.2015
IX ZR 5/13
Normen:
InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 29.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 87 O 27/05
KG Berlin, vom 04.12.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 14 U 158/10

Nachweis einer Gläubigerbenachteiligung beim Anspruch auf Darlehensrückzahlung gegen einen Insolvenzschuldner

BGH, Versäumnisurteil vom 12.03.2015 - Aktenzeichen IX ZR 5/13

DRsp Nr. 2015/6634

Nachweis einer Gläubigerbenachteiligung beim Anspruch auf Darlehensrückzahlung gegen einen Insolvenzschuldner

Tenor

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 14. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 4. Dezember 2012 im Kostenpunkt sowie insoweit aufgehoben, als die gegen die Abweisung der Darlehensansprüche gerichtete Berufung gegen das Urteil der Zivilkammer 87 des Landgerichts Berlin vom 29. Juni 2010 in Höhe eines je erstrangigen Teilbetrages von 10 v.H. zurückgewiesen worden ist.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3;

Tatbestand