Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 18. Mai 2021 insoweit aufgehoben, als die Berufung gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Regensburg vom 28. August 2018 hinsichtlich der Zahlung vom 16. Juli 2013 über 146.400 € nebst Zinsen und anteiliger außergerichtlicher Anwaltskosten zurückgewiesen worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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