Negativer ZuständigkeitsstreitEntfall der Bindungswirkung eines VerweisungsbeschlussesWillkürlicher Verweisungsbeschluss
OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.06.2019 - Aktenzeichen 1 AR 16/19 (SA Z)
DRsp Nr. 2019/9385
Negativer ZuständigkeitsstreitEntfall der Bindungswirkung eines VerweisungsbeschlussesWillkürlicher Verweisungsbeschluss
1. Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses entfällt ausnahmsweise infolge der Verletzung höherrangigen (Verfassungs-)Rechts.2. Zur schnellen Klärung und Vermeidung wechselseitiger (Rück-)Verweisungen ist die Willkürschwelle hoch anzusetzen.3. Das Übersehen einer die Zuständigkeit begründenden Rechtsnorm erreicht die Willkürschwelle nicht; hinzukommen muss, dass die Verweisung offenbar gesetzwidrig oder grob rechtsfehlerhaft ist und damit jeder Grundlage entbehrt.