Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 11.04.2018 -
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung und zweitinstanzlich zusätzlich über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten zu 2.) infolge eines von dem Kläger geltend gemachten Betriebsübergangs.
Der Beklagte zu 1.) ist der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Air C. PLC & Co. Luftverkehrs KG (im Folgenden: Schuldnerin) mit Sitz in C..
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