LAG Düsseldorf - Urteil vom 30.01.2019
4 Sa 438/18
Normen:
KSchG § 17 Abs. 2; InsO § 113;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 11.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 6908/17

Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 1 Sa 337/18 v. 17.10.2018

LAG Düsseldorf, Urteil vom 30.01.2019 - Aktenzeichen 4 Sa 438/18

DRsp Nr. 2019/11862

Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 1 Sa 337/18 v. 17.10.2018

1. Zur Abgrenzung des Betriebs und eines übergangsfähigen Betriebsteils eines Luftfahrtunternehmens.2. Zu Fragen einer wirksamen Massenentlassungsanzeige.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 11.04.2018 - 3 Ca 6908/17 - wird unter gleichzeitiger Abweisung des im Wege der Klageerweiterung gegen die Beklagte zu 2. gerichteten Feststellungsantrages zurückgewiesen.

2.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3.

Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 17 Abs. 2; InsO § 113;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung und zweitinstanzlich zusätzlich über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten zu 2.) infolge eines von dem Kläger geltend gemachten Betriebsübergangs.

Der Beklagte zu 1.) ist der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Air C. PLC & Co. Luftverkehrs KG (im Folgenden: Schuldnerin) mit Sitz in C..

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