LAG Düsseldorf - Urteil vom 10.04.2019
4 Sa 634/18
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 17 Abs. 2; InsO § 113;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 11.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 1076/18

Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 12 Sa 707/18 v. 13.03.2019

LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2019 - Aktenzeichen 4 Sa 634/18

DRsp Nr. 2019/11859

Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 12 Sa 707/18 v. 13.03.2019

1. Zur Abgrenzung des Betriebs und eines übergangsfähigen Betriebsteils eines Luftfahrtunternehmens.2. Zu Fragen einer wirksamen Massenentlassungsanzeige.3. Zur Frage eines Nachteilsausgleichsanspruchs

Tenor

I.

Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 11.06.2018 - Az.: 9 Ca 1076/18 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Der Beitritt der Nebenintervenienten zu 1) und 2) wird zugelassen.

III.

Die Kosten der Nebenintervention und des Zwischenstreitsträgt die Klagepartei.

IV.

Die Revision wird für die Klagepartei zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 17 Abs. 2; InsO § 113;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung in der Insolvenz, die Frage eines Betriebsübergangs sowie hilfsweise über das Bestehen eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich und dessen insolvenzrechtliche Einordnung.

1. 2. 3.