I. Das Urteil des Landgerichts Dresden vom 03.03.2021 - Az.
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.902,23 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.06.2020 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von brutto 316,85 € freizustellen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
III. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Beklagte.
IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschluss:
Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens wird auf bis 7.000,00 € festgesetzt.
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