AG Worms, vom 17.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 20 IN 8/09
LG Mainz, vom 24.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 8 T 247/15
Pflichten des Schuldners aus einer mit dem Insolvenzverwalter getroffenen, nicht auf die gesetzlichen Pflichten beschränkten Vereinbarung über die nach der Freigabe der selbständigen Tätigkeit des Schuldners an die Insolvenzmasse abzuführenden Zahlungen; Zahlungen eines Schuldners an die Insolvenzmasse nach Maßgabe eines angemessenen abhängigen Dienstverhältnisses als Verpflichtung auch bei Erreichen des Renteneintrittsalters; Versagung der Restschuldbefreiung eines Schuldners wegen der Verletzung einer gesetzlichen Mitwirkungspflicht
BGH, Beschluss vom 12.04.2018 - Aktenzeichen IX ZB 60/16
DRsp Nr. 2018/7800
Pflichten des Schuldners aus einer mit dem Insolvenzverwalter getroffenen, nicht auf die gesetzlichen Pflichten beschränkten Vereinbarung über die nach der Freigabe der selbständigen Tätigkeit des Schuldners an die Insolvenzmasse abzuführenden Zahlungen; Zahlungen eines Schuldners an die Insolvenzmasse nach Maßgabe eines angemessenen abhängigen Dienstverhältnisses als Verpflichtung auch bei Erreichen des Renteneintrittsalters; Versagung der Restschuldbefreiung eines Schuldners wegen der Verletzung einer gesetzlichen Mitwirkungspflicht
a) Pflichten des Schuldners aus einer mit dem Insolvenzverwalter getroffenen, nicht auf die gesetzlichen Pflichten beschränkten Vereinbarung über die nach der Freigabe der selbständigen Tätigkeit des Schuldners an die Insolvenzmasse abzuführenden Zahlungen sind keine Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten "nach diesem Gesetz" gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 5InsO.
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