Der Senat beabsichtigt, die Revision des Klägers gegen das Urteil des 1. Zivilsenats des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena vom 4. Dezember 2014 gemäß § 552a ZPO zurückzuweisen.
Den Parteien wird Gelegenheit gegeben, bis zum 30. November 2015 Stellung zu nehmen.
Der Streitwert wird auf 25.000 € festgesetzt.
I.
Der Kläger ist Verwalter in dem auf den Antrag vom 11. August 2011 über das Vermögen der W. GmbH (nachfolgend: Schuldnerin) am 27. September 2011 eröffneten Insolvenzverfahren.
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