LSG Thüringen - Urteil vom 08.06.2021
L 12 R 331/18
Normen:
SGG § 183; SGG § 193;
Vorinstanzen:
SG Altenburg, vom 25.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 14 R 2025/15

Rechtmäßigkeit einer Verrechnung einer Altersrente mit einer BeitragsforderungAufrechnungsverbot nach Erteilung einer Restschuldbefreiung

LSG Thüringen, Urteil vom 08.06.2021 - Aktenzeichen L 12 R 331/18

DRsp Nr. 2021/18774

Rechtmäßigkeit einer Verrechnung einer Altersrente mit einer Beitragsforderung Aufrechnungsverbot nach Erteilung einer Restschuldbefreiung

Nach Erteilung der Restschuldbefreiung ist eine Aufrechnung/Verrechnung nach §§ 51, 52 SGB I grundsätzlich nicht mehr möglich.

Tenor

Die Berufung der Beigeladenen gegen das Urteil des Sozialgerichts Altenburg vom 25. Januar 2018 wird zurückgewiesen.

Die Beigeladene trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers für das Berufungsverfahren.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 183; SGG § 193;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer Verrechnung der Altersrente des Klägers mit einer Beitragsforderung inklusive Säumniszuschlägen bzw. ob diese Beitragsforderung nach Abschluss des Insolvenzverfahrens des Klägers mit erteilter Restschuldbefreiung im Wege der Verrechnung rechtlich durchgesetzt werden kann.

Der im Jahre 1946 geborene Kläger hat den Beruf eines Maurers erlernt. Vom Frühjahr 2003 bis August 2005 betrieb er als Selbständiger ein Trockenbauunternehmen. Aus dieser Tätigkeit rühren die Beitragsforderungen der Beigeladenen her.