Auf die Berufung des Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg vom 29. Oktober 2020 abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten im Berufungsverfahren noch über die Rechtmäßigkeit einer Erstattungsforderung des Beklagten gegen den Kläger zu 4.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|