Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 24.08.2018 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 06.08.2018 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass der Kläger aufgrund des vorläufig vollstreckbaren Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 11.07.2018 an Kosten € 13.036,05 nebst jährlichen Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 16.07.2018 an die Beklagte zu erstatten hat. Der weitergehende Kostenfestsetzungsantrag der Beklagten vom 17.07.2018 wird abgelehnt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Der Beschwerdewert beträgt € 1.303,61.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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