OLG Naumburg - Beschluss vom 03.07.2018
12 Wx 57/17
Normen:
GBO § 29; InsO § 32 Abs. 3;
Fundstellen:
NotBZ 2019, 317
ZInsO 2019, 1430
Vorinstanzen:
AG Aschersleben, vom 11.09.2017

Rechtsfolgen der Löschung des Insolvenzvermerks im Grundbuch

OLG Naumburg, Beschluss vom 03.07.2018 - Aktenzeichen 12 Wx 57/17

DRsp Nr. 2019/1763

Rechtsfolgen der Löschung des Insolvenzvermerks im Grundbuch

Ergibt sich aus einem Grundbuchauszug, dass ein Insolvenzvermerk gelöscht ist, kann daraus der Schluss gezogen werden, dass das Grundstück nicht mehr dem Insolvenzbeschlag unterliegt (Rechtsprechungsänderung).

Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Aschersleben - Grundbuchamt - vom 11. September 2017 aufgehoben.

Normenkette:

GBO § 29; InsO § 32 Abs. 3;

Gründe:

I.

Die Beteiligten zu 1. und 2. sind als Miteigentümer je zur Hälfte des o. g. Grundstücks im Grundbuch von A. eingetragen. Über das Vermögen des Beteiligten zu 2. ist mit Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - (Geschäfts-Nr.: 340 IN 418/15) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Am 5. November 2015 wurde der Insolvenzvermerk im Grundbuch eingetragen. Am 12. Dezember 2016 wurde er wieder gelöscht.