Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Aschersleben - Grundbuchamt - vom 11. September 2017 aufgehoben.
I.
Die Beteiligten zu 1. und 2. sind als Miteigentümer je zur Hälfte des o. g. Grundstücks im Grundbuch von A. eingetragen. Über das Vermögen des Beteiligten zu 2. ist mit Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - (Geschäfts-Nr.:
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