Rechtsmissbräuchlicher Insolvenzantrags, um auf den Schuldner Druck auszuüben
AG Hamburg-Wandsbek, Beschluss vom 12.05.2000 - Aktenzeichen 67 g IN 44/99
DRsp Nr. 2003/16855
Rechtsmissbräuchlicher Insolvenzantrags, um auf den Schuldner Druck auszuüben
Ein Insolvenzantrag, der dazu dient, mit Hilfe des Insolvenzgerichts Druck auf den Schuldner auszuüben und den Antragsteller bei der Durchsetzung seiner Forderung außerhalb des Insolvenzverfahrens zu helfen, ist rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig.