LG Cottbus vom 02.05.2001
1 S 42/01
Normen:
StBerG § 66 Abs. 4 ; BGB § 675 ; InsO §§ 115 116 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2002, 63

Rechtsstellung des Steuerberaters in der Insolvenz des Mandanten

LG Cottbus, vom 02.05.2001 - Aktenzeichen 1 S 42/01

DRsp Nr. 2004/1966

Rechtsstellung des Steuerberaters in der Insolvenz des Mandanten

1. Ein Beratungsvertrag mit einem Steuerberater erlischt gemäß § 116 Abs. 1 S. 1 InsO in Verbindung mit § 115 InsO durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlischt. Einer ausdrücklichen Kündigung durch den Insolvenzverwalter bedarf es nicht. 2. Gegenüber dem Anspruch des Insolvenzverwalters auf Herausgabe der Kontenblätter besteht kein Zurückbehaltungsrecht des Steuerberaters aus § 273 BGB in Verbindung mit § 66 Abs. 4 StBerG. 3. Auch wenn die Kontenblätter als Arbeitsergebnis des Steuerberaters angesehen werden können, besteht ein Zurückbehaltungsrecht dennoch nicht, weil sie nicht mehr vertraglich geschuldetes Arbeitsergebnis sind.

Normenkette:

StBerG § 66 Abs. 4 ; BGB § 675 ; InsO §§ 115 116 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen
DStRE 2002, 63