OLG Bamberg - Beschluss vom 13.08.2018
3 U 16/18
Normen:
InsO § 55; InsO § 80 Abs. 1; HGB § 171 Abs. 2; HGB § 172;
Vorinstanzen:
LG Coburg, vom 11.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 1 HKO 24/17

Rückforderung an einen Kommanditisten geleisteter Ausschüttungen in der Insolvenz der Kommanditgesellschaft

OLG Bamberg, Beschluss vom 13.08.2018 - Aktenzeichen 3 U 16/18

DRsp Nr. 2019/2192

Rückforderung an einen Kommanditisten geleisteter Ausschüttungen in der Insolvenz der Kommanditgesellschaft

Die Rückforderung an Kommanditisten einer KG geleisteter Ausschüttungen kommt in der Insolvenz der KG nur dann in Betracht, wenn der eingezogene Betrag den Gesellschaftsgläubigern zugute kommt, nicht jedoch, wenn er im Falle der Masseunzulänglichkeit zur Abdeckung von Masseverbindlichkeiten heran gezogen werden soll. Denn der Kommanditist haftet in der Insolvenz der KG nicht für Masse- und Verfahrenskosten.

Tenor

I.

Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Coburg vom 11.01.2018 durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

II.

Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 07.09.2018.

Normenkette:

InsO § 55; InsO § 80 Abs. 1; HGB § 171 Abs. 2; HGB § 172;

Gründe

I.

Der Kläger hat als Insolvenzverwalter der MS "Scandia" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG zunächst die Rückzahlung von Ausschüttungen, die der Beklagte als Kommanditist der Insolvenzschuldnerin erhalten hat, verlangt. Im Berufungsverfahren hat der Kläger die Sache für erledigt erklärt, der Beklagte hat sich dem widersetzt.