OLG Brandenburg - Urteil vom 09.05.2023
3 U 55/22
Normen:
BGB § 313 Abs. 1; BGB §§ 516 ff.; InsO § 134; InsO § 142; BGB § 426 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 24.03.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 189/21

Rückforderung einer Schenkung an den früheren Schwiegersohn nach Scheidung von der TochterVorliegen einer sogenannten SchwiegerelternschenkungWegfall der Geschäftsgrundlage bezüglich einer SchenkungBerechnung des Ausgleichanspruchs bei Vertragsanpassung aufgrund Wegfalls der Geschäftsgrundlage

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.05.2023 - Aktenzeichen 3 U 55/22

DRsp Nr. 2023/7966

Rückforderung einer Schenkung an den früheren Schwiegersohn nach Scheidung von der Tochter Vorliegen einer sogenannten "Schwiegerelternschenkung" Wegfall der Geschäftsgrundlage bezüglich einer Schenkung Berechnung des Ausgleichanspruchs bei Vertragsanpassung aufgrund Wegfalls der Geschäftsgrundlage

Bei Schenkung einer Immobilie an den Schwiegersohn ist davon auszugehen, dass die Schwiegereltern diese unter der Annahme gewährt haben, dass die Ehe mit der Tochter Bestand haben wird. Hieran ändert auch die statistisch ermittelte tatsächliche durchschnittliche Ehedauer nichts. Daher liegt bei Scheidung des Schwiegersohns von der Tochter ein Wegfall der Geschäftsgrundlage vor. Üblicherweise hat insoweit dann eine Vertragsanpassung zu erfolgen und es besteht ein Ausgleichsanspruch des Schenkers.

1. Auf die Berufung der Beklagten und Widerklägerin wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 24.03.2022 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte 44.096 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

2. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

3. Von den Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger 50 % und die Beklagte 50 %.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 40 % und die Beklagte 60 %.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.