Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 4. September 2019 abgeändert:
Das Versäumnisurteil des Landgerichts Cottbus vom 13.02.2019 wird aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger mit Ausnahme der Kosten der Säumnis der Beklagten, die sie zu tragen hat.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
I.
Der Kläger fordert als Insolvenzverwalter auf Grund insolvenzrechtlicher Anfechtung einen Betrag von der Beklagten, den sie aus einer ihr abgetretenen Forderung der Insolvenzschuldnerin erlangte.
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