I. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17. Juli 2018 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 14.388,57 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 8. Januar 2013 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Von den Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Klägerin 65 Prozent und der Beklagte 35 Prozent. Die Kosten des Berufungsverfahrens sind zu 22 Prozent von der Klägerin und zu 78 Prozent von der Beklagten zu tragen.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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