Schutz des Grundstückseigentümers bei Löschung einer Vormerkung
LG Köln, Urteil vom 26.07.2000 - Aktenzeichen 9 S 24/00
DRsp Nr. 2001/9929
Schutz des Grundstückseigentümers bei Löschung einer Vormerkung
Der Grundstückseigentümer kann die Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit des Grundbuchs verlangen, wenn eine Vormerkung infolge eines Zustellungsmangels gelöscht werden muß und die Gefahr besteht, daß ein gutgläubiger Dritter eine Bauhandwerkersicherungshypothek gem. § 648aBGB erwirbt.