Übersicht: Verfahrensablauf |
Das Insolvenzgericht stellt den vom Schuldner eingereichten Schuldenbereinigungsplan den darin bezeichneten Gläubigern zu.
Ablehnung des Plans durch die Gläubiger |
Annahme des Plans durch die Gläubiger |
Gericht ersetzt die Zustimmung einzelner Gläubiger |
nein ja
Das Gericht entscheidet über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens |
Der Antrag des Schuldners hat sich erledigt; es wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. |
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