Übersicht: Verfahrensablauf

                        Übersicht: Verfahrensablauf

 

Das Insolvenzgericht stellt den vom Schuldner eingereichten Schuldenbereinigungsplan den darin bezeichneten Gläubigern zu.

 

 

Ablehnung des Plans durch die Gläubiger

Annahme des Plans durch die Gläubiger

 

Gericht ersetzt die Zustimmung einzelner Gläubiger

nein                                                                                                 ja

 

Das Gericht entscheidet über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Der Antrag des Schuldners hat sich erledigt; es wird kein Insolvenzverfahren eröffnet.