Übersicht: Vergleich der Anfechtungstatbestände nach der Konkurs- und der Insolvenzordnung |
Anfechtungstatbestand |
Kongruente Deckung |
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§ |
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Rechtshandlung |
Gewährung einer Sicherung oder Befriedigung, auf die ein Anspruch besteht |
Gewährung einer Sicherung oder Befriedigung, auf die ein Anspruch besteht |
Gewährung einer Sicherung oder Befriedigung, auf die ein Anspruch besteht |
Vornahme der Rechtshandlung |
nach Zahlungseinstellung oder Eröffnungsantrag |
bis drei Monate vor Eröffnungsantrag |
nach Eröffnungsantrag |
subjektive Voraussetzungen |
Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungseinstellung oder dem Eröffnungsantrag |
Kenntnis des Anfechtungsgegners von Zahlungsunfähigkeit oder Kenntnis von Umständen, die zwingend darauf schließen lassen |
Kenntnis des Anfechtungsgegners von Zahlungsunfähigkeit oder Kenntnis von Umständen, die zwingend darauf schließen lassen |
Besonderheiten bei nahestehenden Personen |
-/- |
Vermutung der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit |
Vermutung der Kenntnis des Eröffnungsantrags |
Beweislast |
Konkursverwalter |
Insolvenzverwalter, nahestehende Personen für ihre Unkenntnis |
Insolvenzverwalter, nahestehende Personen für ihre Unkenntnis |
Anfechtungstatbestand |
Inkongruente Deckung |
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§ |
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Rechtshandlung |
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