Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 4. Oktober 2019, Az.
Die Kosten der Berufung fallen dem Beklagten zur Last.
3.Dieses Urteil und das zu 1. genannte Urteil sowie das dort aufrechterhaltene Versäumnisurteil des Landgerichts Karlsruhe vom 9. Juli 2019, Az.
Die Revision wird zugelassen.
I.
Der Kläger begehrt vom Beklagten Schadensersatz wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht und Feststellung.
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