Auf die Rechtsbeschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Neubrandenburg vom 3. Dezember 2020 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Der Wert des Verfahrens der Rechtsbeschwerde wird auf 5.000 € festgesetzt.
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