I.
Die Beklagte ist die Mutter der Klägerin. Beide sind Erben zu je 1/2 nach dem am 9.7.1995 verstorbenen ..., dem Vater der Klägerin und Ehemann der Beklagten. Dessen Vermögen bestand im Wesentlichen aus der Firma "...-Transporte" in ... .
Mit "Schenkungsvertrag vom 10.8.1995" übertrug die Klägerin ihr "halbes Erbteil an die Beklagte ... ohne jegliche Forderung oder Gegenleistung zurück". Die Beklagte sollte damit Alleininhaberin der Firma ...-Transporte werden.
Mit ihrer Klage vom 3.2.1999 begehrte die Klägerin die Feststellung, dass sie Erbin zu 1/2 hinsichtlich des Nachlasses des Herrn ... ist und als solche "hälftige Mitinhaberin und Miteigentümerin sämtlicher Vermögenswerte der Firma ...-Transporte".
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