Die Revision gegen das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Bamberg vom 15. September 2020 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Der Kläger ist Verwalter in dem auf Eigenantrag vom 31. März 2010 über das Vermögen der M. GmbH (nachfolgend: Schuldnerin) am 1. Juni 2010 eröffneten Insolvenzverfahren. Die Beklagte war die alleinige Gesellschafterin der Schuldnerin.
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