Unwirksamkeit eines für den Fall der Insolvenz mietvertraglich vereinbarten Sonderkündigungsrechts
LG Stendal, Urteil vom 18.07.2000 - Aktenzeichen 31 O 28/00
DRsp Nr. 2004/1667
Unwirksamkeit eines für den Fall der Insolvenz mietvertraglich vereinbarten Sonderkündigungsrechts
»Ein mietvertraglich vereinbartes Sonderkündigungsrecht für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Partei ist unwirksam.«