1) Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 28.07.1999, Az.:
2) Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Aufnahme von Lohnzahlungsansprüchen in das Vermögensverzeichnis.
Der Kläger war bei der Fa. B. S. GmbH, G., beschäftigt. Über das Vermögen dieser Firma wurde mit Beschluß des Amtsgerichts vom 11.07.1995 die Gesamtvollstreckung eröffnet. Zum Verwalter wurde der Beklagte bestellt. Für die Anmeldung der Forderungen beim Verwalter wurde eine Frist bis 28.08.1995 bestimmt.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|