FG Niedersachsen - Urteil vom 22.06.2023
3 K 105/22
Normen:
EStG § 33 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 4; InsO § 1 S. 1; InsVV § 1 Abs. 1; InsVV § 3 Abs. 1b);
Fundstellen:
ZInsO 2023, 2618

Vergütung des Insolvenzverwalters als Betriebsausgabe

FG Niedersachsen, Urteil vom 22.06.2023 - Aktenzeichen 3 K 105/22

DRsp Nr. 2023/12021

Vergütung des Insolvenzverwalters als Betriebsausgabe

1. Die Vergütung des Insolvenzverwalters stellt jedenfalls dann, wenn die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 b) InsVV nicht vorliegen, keine Betriebsausgabe dar.2. Die Insolvenzverwaltergebühren sind mangels Außergewöhnlichkeit auch nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

Normenkette:

EStG § 33 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 4; InsO § 1 S. 1; InsVV § 1 Abs. 1; InsVV § 3 Abs. 1b);

Tatbestand

Streitig ist, ob die Vergütung des Insolvenzverwalters beim Betrieb des Insolvenzschuldners als Betriebsausgabe abgezogen werden kann.

Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn S, einem Zahnarzt. Dieser hatte eine Zahnarztpraxis in gemieteten Räumen in O betrieben. Den Gewinn ermittelte der Zahnarzt S durch Einnahme-Überschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG).