Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 2 wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - der Beschluss der Zivilkammer 26 des Landgerichts Hamburg vom 29. März 2018 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Beschwerdegericht keine zu erstattenden Auslagen der weiteren Beteiligten zu 2 festgesetzt hat.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 10.047,69 € festgesetzt.
I.
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