Verhältnis von Insolvenz- und Steuerrecht

Autor: Hofherr

Die Regelungen der Insolvenzordnung – sowohl diejenigen materieller Art als auch die Verfahrensvorschriften – haben einen unbestreitbaren Einfluss auch auf das Steuerrecht (so bereits App, AG 1989, 54). Leider wird dieser im Bereich des Steuerrechts bislang nur an einzelnen Stellen reflektiert, so z.B. in der Abgabenordnung (AO) und dem Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO), während sich der Gesetzgeber im Übrigen eher zurückhaltend verhält.

Folge dessen ist, dass im Fall der (drohenden) Insolvenz eines Steuerpflichtigen sich dessen rechtliche und steuerliche Berater bzw. nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Insolvenzverwalter vor die Aufgabe gestellt sehen, für jeden Fall eines Zusammentreffens von Insolvenz- und Steuerrecht unter Berücksichtigung der ratio legis der jeweils anzuwendenden Normen eine insolvenzspezifische Lösung zu erarbeiten.

Zwar wird weiterhin der vom Großen Senat des RFH bereits im Jahre 1926 aufgestellte Rechtssatz: "Konkursrecht geht vor Steuerrecht" postuliert (siehe RFH, Urt. v. 25.10.1926, RStBl 1926, 337); damit ist jedoch lediglich gemeint, dass Forderungen der Finanzverwaltung im Insolvenzverfahren nur nach den Regeln der Insolvenzordnung geltend gemacht werden können (so auch , Rdnr. 2; , S. 19 f.). Die Entstehung und die Höhe der geltend zu machenden Forderungen bestimmt sich hingegen weiterhin nach den einschlägigen Vorschriften des Steuerrechts (siehe , Rdnr. 2; , S. 20).