FG Hamburg - Urteil vom 21.01.2020
6 K 232/19
Normen:
StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4;

Vermutung des Vermögensverfalls eines Steuerberaters

FG Hamburg, Urteil vom 21.01.2020 - Aktenzeichen 6 K 232/19

DRsp Nr. 2022/8063

Vermutung des Vermögensverfalls eines Steuerberaters

Die vorgezogene Ankündigung der Restschuldbefreiung gemäß § 287a InsO kann allenfalls nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens die Vermutung des Vermögensverfalls eines Steuerberaters (§ 46 Abs. 2 Nr 4 StBerG) widerlegen.

Normenkette:

StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Bestellung zum Steuerberater.

Der Kläger absolvierte 1992 sein Steuerberaterexamen und wurde im ... 1993 von der Beklagten zum Steuerberater bestellt. Durch rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom ... 2018 (...) wurde er der Steuerhinterziehung in 13 Fällen sowie der versuchten Steuerhinterziehung in zwei weiteren Fällen für schuldig gesprochen (§ 370 Abs. 1 und 2 der Abgabenordnung - AO -) und zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Jahren verurteilt, deren Vollstreckung auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Grundlage des Urteils ist, dass der Kläger seine Einkommensteuererklärungen 2006 bis 2013 sowie seine Umsatzsteuerjahreserklärungen 2007 bis 2013 nicht fristgemäß abgeben hatte und dadurch Steuern in Höhe von mehreren ... € verkürzt und zu verkürzen versucht hat.